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Freistellung von Bahnbetriebszwecken für ein Grundstück beantragen, auf dem sich Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes befinden

Wenn Sie ein Bahngrundstück besitzen, das nicht mehr für den Verkehr gebraucht wird und dessen Infrastruktur langfristig nicht mehr genutzt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Freistellung des Grundstücks beantragen.

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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