Wenn für ein Grundstück der Eisenbahn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine zweckbestimmte Nutzung der Infrastruktur nicht mehr zu erwarten ist, wird es auf Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt freigestellt. Dann geht die Planungshoheit wieder auf die Kommune über.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
08.08.2022