In Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten Familienangehörige mit? Dann müssen Sie Ihre Angehörigen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse und Alterskasse anmelden.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
16.02.2022