Sie beziehen außerhalb der Landwirtschaft mehr als 4.800 EUR im Jahr? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.12.2022