Nach dem Tod eines Ihrer Elternteile erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Auch Enkel und Geschwister der verstorbenen Person können Waisenrente beziehen.
Nach dem Tod eines Ihrer Elternteile erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Auch Enkel und Geschwister der verstorbenen Person können Waisenrente beziehen.