Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Online-Dienste

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
11.04.2022