Sie können von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen hierzu erfüllen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.06.2022