Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Beihilfe erhalten. Das ist möglich, wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht an den Folgen eines Versicherungsfalls verstorben ist.
Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Beihilfe erhalten. Das ist möglich, wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht an den Folgen eines Versicherungsfalls verstorben ist.