Nach dem Tod Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners beziehungsweise Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.01.2022