Sie können von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe erhalten, wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind oder stationär behandelt werden müssen.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
21.09.2022