Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.
Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.