Einwendungen und Stellungnahmen zu Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen können Sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) einreichen.
Einwendungen und Stellungnahmen zu Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen können Sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) einreichen.