Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung dürfen nur mit Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) neu gebaut oder erheblich baulich geändert werden. Die Genehmigung erteilt das FBA unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Planrechtsverfahrens.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
08.03.2023