Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren.
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
10.08.2021