Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren.

Online-Dienste

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
10.08.2021