Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben werden in Deutschland durch Personen vorgenommen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis als Beamtin oder als Beamter beschäftigt sind.
Im Land Niedersachsen ist die Einstellung als Beamtin oder Beamter in Laufbahnen der Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Feuerwehr oder Polizei an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Niedersachsen (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch im Land Niedersachsen in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer Laufbahnbefähigung im Land Niedersachsen festgestellt werden.
Die Anerkennung wird nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen von der zuständigen Behörde erteilt.
