Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erworben. Sie möchten in dem Beruf in Schleswig-Holstein arbeiten? Dafür können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: