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Anerkennung als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erworben. Sie möchten in dem Beruf in Schleswig-Holstein arbeiten? Dafür können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.