Damit Sie in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Nur mit der Approbation dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören. Um die Approbation zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
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