Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Gesundheitsaufseherin/Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur erworben. Sie möchten in Deutschland dauerhaft in dem Beruf arbeiten? Dann müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: