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Beeidigung als Dolmetscher/Dolmetscherin und/oder Ermächtigung als Übersetzer/Übersetzerin mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

Wenn Sie als beeidigte:r Dolmetscher:in und/ oder ermächtigte:r Übersetzer:in mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland für Gerichte, Behörden oder Notare/Notarinnen tätig sein möchten, können Sie sich auf Antrag in ein bundesweites Verzeichnis aufnehmen lassen.

Niedersachsen

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Niedersachsen

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.