Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Innenarchitektin oder Innenarchitekt erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Architektenliste Ihres Bundeslandes beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: