Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Stadtplanerin und Stadtplaner erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Architektenliste oder Stadtplanerliste beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: