Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der rechtspflegerischen Ausbildungsberufe. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: