Wenn Sie mit einer ausländischen Berufsqualifikation Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Inkasso, Rentenberatung oder Rechtsberatung im ausländischen Recht erbringen möchten, können Sie Ihre praktische Sachkunde durch einen Anpassungslehrgang nachweisen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: