- Für die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie einen Sachkundenachweis.
- Der Sachkundenachweis ist eine Voraussetzung für die Erteilung der jeweiligen gewerberechtlichen Erlaubnis.
- Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation als Sachkundenachweis anerkennen lassen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: