Für Vorhaben, die dazu beitragen, den demografischen Wandel in Sachsen – wie durch sinkende Einwohnerzahlen oder Alterung der Bevölkerung verursacht – positiv zu gestalten, kann der Freistaat Sachsen auf Antrag 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: