Als Bibliothek, Archiv oder vergleichbare Einrichtung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zur Erhaltung von schriftlichem Kulturgut beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
31.08.2021