Wenn Sie in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.08.2020