Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Prüfsachverständige für Standsicherheit in Rheinland-Pfalz tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: