Gashochdruckleitungen dienen der öffentlichen Versorgung. Als Sachverständige oder Sachverständiger prüfen Sie Gashochdruckleitungen und deren zugehörige Einrichtungen vor der Errichtung darauf, dass sie den Beschaffenheitsanforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung entsprechen. Außerdem müssen Sie die Gashochdruckleitungen vor ihrer Inbetriebnahme auf Dichtheit, Festigkeit und das Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen prüfen. Eine weitere Prüfung nehmen Sie dann in der Regel innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme vor.
Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein wollen und einer akkreditierten Inspektionsstelle angehören oder die Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen, benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Stelle.
Als Sachverständige oder Sachverständiger für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, können Sie anerkannt werden, wenn Sie Sachverständiger
- einer technischen Überwachungsorganisation,
- einer öffentlich-rechtlichen Materialprüfanstalt oder
- des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW) sind.
Allerdings dürfen Sie als DVGW-Sachverständiger nur Prüfungen an Verdichter-, Regel- und Messanlagen vornehmen.
