Sofern Sie über eine ausländische Berufsqualifikation verfügen, haben Sie im Freistaat Sachsen das Recht, die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" zu führen, wenn Sie in das besondere Verzeichnis der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sind. 

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: