Sind Sie mit einer Entscheidung beziehungsweise einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen.
Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: