Wenn Sie einen Beruf insbesondere als Richter/-in, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder auch als Staatsanwalt / Staatsanwältin ausüben möchten, benötigen Sie die Befähigung zum Richteramt (Volljurist/-in). Diese können Sie erwerben, indem Sie nach Erlangung der Ersten Juristischen Prüfung (Hochschulabschluss) und einem anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich ablegen. Dazu können Sie sich um Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen bewerben.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: