Sie sind der Ansicht, dass ein Unternehmen gegen das Kapitalanlagegesetzbuch verstoßen hat? Dann können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen. Hierzu können Sie das allgemeine Beschwerdeverfahren nutzen.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
24.06.2021