Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Mitglieder für den Aufsichtsrat oder einen Beirat bestellen, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Gleiches gilt, wenn Mitglieder aus dem Aufsichtsrat oder einem Beirat ausscheiden.