Als Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

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Bundesministerium der Finanzen

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.09.2021