Als Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.09.2021