Wenn Sie als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft europäische alternative Investmentfonds (EU-AIF) oder Spezialfonds in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
26.07.2021