Für Grundbucheinträge betreffend Fondsimmobilien benötigen Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft in manchen Fällen eine sogenannte Grundbuchamtbescheinigung.
Für Grundbucheinträge betreffend Fondsimmobilien benötigen Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft in manchen Fällen eine sogenannte Grundbuchamtbescheinigung.