Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Anlagebedingungen Ihres Investmentfonds anpassen, müssen Sie die geänderten Anlagebindungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.
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Bundesministerium der Finanzen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
25.08.2021