Wenn Sie Beteiligungen an einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsinstituten erwerben möchten, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorab informieren. Gleiches gilt, wenn sich Ihre Unternehmensbeteiligungen ändern.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
21.07.2021