Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans zu benennen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
08.09.2021