Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen wollen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.
Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen wollen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.