Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren. Gleiches gilt, wenn sich Ihre Unternehmensbeteiligungen ändern.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.08.2021