Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, eine Person für die Geschäftsleitung zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
08.09.2021