Mit dem Antrag können Pflichtmitglieder der Architektenkammer Niedersachsen von der Fortbildungspflicht aus besonderen persönlichen Gründen befreit werden.
Mit dem Antrag können Pflichtmitglieder der Architektenkammer Niedersachsen von der Fortbildungspflicht aus besonderen persönlichen Gründen befreit werden.