Die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin, darf nur führen, wer in der Fachrichtung in der Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Die Eintragung kann aufgrund einer besonderen Auszeichnung im Bereich Architektur erfolgen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: