Die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin, darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in der Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Die Eintragung kann aufgrund einer berufspraktischen Tätigkeit und einer ergänzenden Prüfung erfolgen.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.