Die Citytax wird seit 2013 für Bremen und Bremerhaven zentral vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.
Steuerpflichtig sind dort bis zum 31.03.2024 alle entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Zum 01.04.2024 ist die Steuerbefreiung für beruflich bedingte Übernachtungen entfallen. Beruflich bedingte entgeltliche Übernachtungen unterliegen daher ab dem 01.04.2024, wie privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen, der Besteuerung.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 18.06.2025 und 19.06.2025 das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabe („Citytax“) in erster und zweiter Lesung beschlossen (Den Link zum Beschlussprotokoll finden Sie unter "Weitere Informationen"). Neben einer Erweiterung der Anzeigepflicht sieht das Gesetz eine Erhöhung des Steuersatzes von 5 Prozent auf 5,5 Prozent vor. Die Erhöhung des Steuersatzes gilt für entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Land Bremen ab dem 01.01.2026.
