Wenn Sie sich für eine Energieberatung für Wohngebäude entscheiden, haben Sie Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 80 Prozent. Die Mittel beantragen zugelassene Energieberaterinnen und berater für Sie.
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.08.2021