Wenn sich privat Beschäftigte oder Selbständige ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW) engagieren, dürfen ihnen daraus grundsätzlich keine Nachteile erwachsen.
Wenn sich privat Beschäftigte oder Selbständige ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW) engagieren, dürfen ihnen daraus grundsätzlich keine Nachteile erwachsen.