Steuerberater und Rechtsanwälte, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben, können die Verleihung des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: