Berufsausübungsgesellschaften leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen. Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigt die Gesellschaft die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft durch die zuständige Steuerberaterkammer.
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Rheinland-Pfalz
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Schriftlicher Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft, erhältlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
- Nur bei Bedarf: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besonders befähigte Personen gemäß dem Steuerberatergesetz.
Voraussetzungen
Die Gesellschaft muss die zum Zeitpunkt der Anerkennung geltenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen:
- die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane müssen die Voraussetzungen der §§ 49, 50, des § 51 Absatz 5, der §§ 55a und 55b erfüllen,
- die Berufsausübungsgesellschaft darf sich nicht in Vermögensverfall befindet und
- der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung muss nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegen.
Hinweise
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Steuerberaterkammer bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht möglich.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer, die über den Anerkennungsantrag entscheidet.
- Füllen Sie dazu das entsprechende Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Steuerberaterkammer ein.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.
Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft vor, stellt die zuständige Steuerberaterkammer der Gesellschaft eine Urkunde aus und übersendet diese per Post an den Antragsteller.
