Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
Sie sind in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz beruflich niedergelassen und dort befugt, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem dortigen Recht zu leisten. Dazu möchten Sie in Deutschland vorübergehend und gelegentlich diese Hilfeleistung erbringen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
